Allgemeine Geschäftsbedingungen – Pilzkontrollschein
Version 2026-09-22-v1 · Stand: 22. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Beat Affolter, handelnd unter der Bezeichnung «Event-planning», Feldgässli 58, 3800 Matten bei Interlaken, Schweiz. E-Mail: feld.58@outlook.com.
Diese AGB gelten für die kostenpflichtige Nutzung der Anwendung Pilzkontrollschein. Vertragspartner ist die Person oder Organisation, die den Zugang bestellt. Sie sorgt dafür, dass ihre berechtigten Nutzer die Nutzungsregeln beachten. Individuell vereinbarte Bedingungen gehen diesen AGB vor.
2. Zweck und Leistungsumfang
Die Anwendung unterstützt das Erfassen, Verwalten und Drucken von Pilzkontrollscheinen. Sie bestimmt keine Pilze und entscheidet nicht über deren Geniessbarkeit oder Freigabe. Sie ersetzt weder eine fachkundige Pilzkontrolle noch erforderliche Qualifikationen oder Bewilligungen.
Preis, Nutzungsdauer und Kontingent ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Mehrere berechtigte Personen können mit eigenen Passwörtern denselben Zugang nutzen; Register, Laufzeit und Kontingent gelten gemeinsam.
3. Vertrag, Zahlung und Freischaltung
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots und Bestätigung durch den Anbieter zustande. Die AGB werden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken einschliesslich einer allfällig geschuldeten Mehrwertsteuer.
Die Nutzung erfolgt gegen Vorauszahlung. Der Zugriff wird innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der vollständigen Zahlung freigeschaltet. Die vereinbarte Nutzungsdauer beginnt mit der Freischaltung.
4. Laufzeit und Kontingent
Der Zugang gilt für die vereinbarte Dauer. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Jeder neu ausgestellte Kontrollschein verbraucht eine Einheit. Erneutes Drucken und Aktualisieren eines bestehenden Scheins verbrauchen keine zusätzliche Einheit. Eine Annullierung gibt die Einheit nicht zurück.
Nicht genutzte Einheiten verfallen am Ende der Laufzeit ohne Rückerstattung, soweit die Nichtnutzung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. Ansprüche wegen nicht erbrachter Leistungen des Anbieters bleiben vorbehalten.
5. Pflichten der Nutzer
Die Nutzer sind für die fachgerechte Pilzbestimmung, die Beurteilung der Geniessbarkeit, die Freigabe und die Richtigkeit der erfassten Angaben verantwortlich. Vor Weitergabe eines Kontrollscheins prüfen sie insbesondere Pilznamen, Mengen, Hinweise und Druckausgabe. Bei erkennbaren Fehlern darf eine Ausgabe nicht ungeprüft verwendet werden; Fehler sind dem Anbieter zu melden.
Passwörter und persönliche Einrichtungslinks sind vertraulich zu behandeln. Nicht mehr berechtigte Personen und vermuteter Missbrauch sind unverzüglich zu melden. Es dürfen nur Daten eingegeben werden, zu deren Bearbeitung die Nutzer berechtigt sind.
6. Betrieb und Mängel
Der Anbieter betreibt die Anwendung mit angemessener Sorgfalt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit und vollständige Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Gemeldete Mängel werden innerhalb angemessener Frist bearbeitet.
Bei erheblichen oder wiederholten Leistungsmängeln kann der Kunde nach schriftlicher Meldung und erfolgloser angemessener Nachfrist den Vertrag beenden. Vorausbezahlte Gebühren für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig zurückerstattet.
7. Daten und Sicherung
Ausgestellte Kontrollscheine werden serverseitig gespeichert. Entwürfe, Favoriten und weitere Geräteeinstellungen können im verwendeten Browser gespeichert sein. Nutzer sollen benötigte Daten regelmässig exportieren und sicher aufbewahren. Ein JSON-Export bedeutet nicht, dass sich damit der gesamte Online-Zugang wiederherstellen lässt. Eigene Pflichten des Anbieters zur Datensicherheit bleiben bestehen.
Die Datenbearbeitung wird in der Datenschutzerklärung beschrieben. Soweit erforderlich, ist die Bearbeitung von Daten für eine Pilzkontrollstelle zusätzlich in einer Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung zu regeln.
8. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Schäden aus Betriebsunterbrüchen, Datenverlust, fehlerhafter Verarbeitung und entgangenem Gewinn.
Dieser Ausschluss gilt nicht für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie andere gesetzlich zwingende Haftung.
Die Anwendung übernimmt keine fachliche Pilzkontrolle. Führt der Anbieter selbst eine Pilzkontrolle durch, bleibt seine Verantwortung für diese Tätigkeit von diesen AGB unberührt.
9. Ablauf, Datenexport und Einstellung des Angebots
Nach Ablauf des Zugangs stellt der Anbieter die gespeicherten Nutzerdaten während 90 Tagen für einen Export bereit. Ein Export kann innerhalb dieser Frist unter feld.58@outlook.com angefordert werden; die Berechtigung wird vor Herausgabe geprüft. Die Nutzer sichern ihre Daten innerhalb dieser Frist. Anschliessend werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Das Löschen eines Zugriffs bewirkt nicht automatisch die sofortige Löschung bereits ausgestellter Kontrollscheine.
Der Anbieter kündigt eine dauerhafte Einstellung des Angebots mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an. Vorausbezahlte Gebühren für Leistungen, die infolge der Einstellung nicht mehr erbracht werden, werden anteilig zurückerstattet. Die Möglichkeit, während 90 Tagen nach Ende des Zugangs einen Datenexport anzufordern, bleibt auch bei einer Einstellung bestehen.
10. Änderungen
Wesentliche Änderungen laufender Vereinbarungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Eine blosse Veröffentlichung geänderter AGB ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
11. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Zwingende Schutzvorschriften und gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.